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   FG Hamburg, 06.12.2005 - VII 291/04   

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https://dejure.org/2005,20164
FG Hamburg, 06.12.2005 - VII 291/04 (https://dejure.org/2005,20164)
FG Hamburg, Entscheidung vom 06.12.2005 - VII 291/04 (https://dejure.org/2005,20164)
FG Hamburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - VII 291/04 (https://dejure.org/2005,20164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 348; EStG § 10d Abs. 4
    Zusätzliche erstmalige Beschwer mit der Einspruchsentscheidung, Verlustfeststellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zusätzliche erstmalige Beschwer mit der Einspruchsentscheidung, Verlustfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erlass eines Verlustfeststellungsbescheids bei fehlender Änderungsmöglichkeit des Steuerbescheides; Möglichkeit der gesonderten Feststellung nach Ablauf der für sie geltenden Feststellungsfrist ; Zulässigkeit der Klage als Rechtsmittel bei Vorliegen einer erstmaligen ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuergesetz: Zusätzliche erstmalige Beschwer mit der Einspruchsentscheidung, Verlustfeststellung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.06.2002 - XI R 26/01

    Verlustfeststellungsbescheid und Festsetzungsverjährung

    Auszug aus FG Hamburg, 06.12.2005 - VII 291/04
    Die Ablehnung der Verlustfeststellung stehe im Widerspruch zu dem Urteil des BFH vom 12.6.2002 (IX R 26/01, BStBl II 2002, 681 ).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des BFH vom 12.6.2003 (XI R 26/01, BStBl II 2002, 681 ) und § 181 Abs. 5 AO .

    Daraus folgt nach der Rechtsprechung des BFH (XI R 26/01, BStBl II 2002, 681 ) für die Verlustfeststellung, dass dem Erlass eines Verlustfeststellungsbescheides nach § 10d EStG solange keine Feststellungsverjährung entgegensteht, als diese Feststellung für künftige Einkommensteuerfestsetzung oder Verlustfeststellungen nach § 10d EStG von Bedeutung ist.

  • BFH, 09.12.1998 - XI R 62/97

    Erlaß oder Änderung von Verlust-Feststellungsbescheiden

    Auszug aus FG Hamburg, 06.12.2005 - VII 291/04
    Denn nach dem Wortlaut des § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG reicht es für die Berechtigung zum Erlass oder zur Änderung des Feststellungsbescheides über den verbleibenden Verlustabzug nicht aus, dass sich seine Bezugsgrößen betragsmäßig geändert haben; darüber hinaus ist vielmehr erforderlich, dass es auch verfahrensrechtlich zulässig ist, den Steuerbescheid zu ändern, auf den die Änderung dieser Bezugsgrößen zurückzuführen ist (BFH, Urteil vom 9.12.1998 - XI R 62/97, BStBl II 2000, 3 ).
  • BFH, 17.12.2002 - IX R 26/01

    Mietvertrag Eltern - unterhaltsberechtigte Kinder; Schenkung von Geldvermögen

    Auszug aus FG Hamburg, 06.12.2005 - VII 291/04
    Die Ablehnung der Verlustfeststellung stehe im Widerspruch zu dem Urteil des BFH vom 12.6.2002 (IX R 26/01, BStBl II 2002, 681 ).
  • BFH, 04.11.1987 - II R 167/81

    Anfechtungsklage - Erforderlichkeit eines Vorverfahrens - Erstmalige Beschwer -

    Auszug aus FG Hamburg, 06.12.2005 - VII 291/04
    Obwohl die Einspruchsentscheidung durch die Ablehnung des Verlustfeststellungsantrags eine zusätzliche, erstmalige Beschwer enthält, ist dagegen nach § 348 AO nicht erneut ein Einspruch, sondern sogleich die Klage als Rechtsmittel gegeben (von Wedel in Beermann, Abgabenordnung , § 348 Rdnr. 4 FGO ; BFH, Urteil vom 4.11.1987, II R 167/81, BStBl II 1988, 377 ).
  • FG Hamburg, 19.06.2015 - 4 K 13/15

    Verbrauchsteuerentstehung durch Entnahme aus einem Steuerlager ohne

    Der insoweit der Klägerin nicht gewährte Erlass stellt eine erstmalige Beschwer dar, gegen die nach § 348 AO nicht erneut ein Einspruch, sondern sogleich die Klage als Rechtsmittel gegeben ist (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 06.12.2005, VII 291/04, EFG 2006, 823; BFH, Urteil vom 04.11.1987, II R 167/81, juris).
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